Loipen  AGB´s  Kaunertal

Allgemeine Geschäftsbedingungen Loipentickets
Tourismusverband Tiroler Oberland – Erlebnisraum Kaunertal (TVB)
Feichten 134 - 6524 Kaunertal – Tirol – Österreich
Tel. +43 (0) 50 225 200 – office@kaunertal.com

1. Allgemeines
1.1.
Der Tourismusverband Tiroler Oberland (im folgenden „TVB“) – Erlebnisraum Kaunertal betreibt im Gemeindegebiet Kaunertal Langlaufloipen mit einer Gesamtlänge von über 20 km. Klassisch & Skating.

1.2.
Für die Ausstellung einer Tages-, Wochen-, oder Saisonskarte für die Loipen (im folgenden „Ticket“) am Automaten oder dem Webshop Kaunertal gelten die hier angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen dem Ticketinhaber (im folgenden „Gast“) und dem TVB ausdrücklich als vereinbart, sobald das Ticket am Automaten ausgedruckt wird bzw. im Webshop per Mail als pdf versandt wird.

2. Vertragspartner
2.1.
Bei der Benutzung der Loipe Kaunertal kommt ein Leistungsvertrag zwischen dem Gast und dem TVB zustande.

2.2.
Mit dem Kauf eines Tickets sowohl online als auch am Automaten, schließt der Gast einen Leistungsvertrag mit dem TVB ab und erkennt die AGB`s somit an. Mit dem Abschluss des Leistungsvertrages hat der Gast daher keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung oder Schadenersatz. 

3. Betriebs- und Öffnungszeiten
3.1. Die Langlaufloipen im Kaunertal sind grundsätzlich bei geeigneter Schneelage (ab 25 cm) jeweils von Dezember bis Mitte/Ende März des Folgejahres in Betrieb.

3.2. Abhängig von der Witterung und den Schneeverhältnissen können sich die Zeiträume (im folgenden „Saison“) entsprechend verkürzen oder verlängern. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, des weiteren insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.

3.3. Die Loipen sind während der Langlaufsaison täglich von 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr in Betrieb.

3.4. Dem TVB bleibt es vorbehalten, die Saisonen und die täglichen Öffnungszeiten abweichend von diesen AGB festzulegen. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.

3.5. Der TVB behält sich weiters vor, die Loipen teilweise oder zur Gänze aus organisatorischen oder technischen Gründen bzw. witterungsbedingt zu sperren; auch insbesondere zur Durchführung von Veranstaltungen oder gesonderten Präparierungsarbeiten sowie wegen Rettungsdiensten. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.

4. Gültigkeit der Tickets
4.1. Die Gültigkeit der Tickets richtet sich nach der jeweiligen Kartenart. Das Ausstellungsatum ist auf dem jeweiligen Ticket aufgedruckt.

•    Tagestickets sind 1 Tag (24 h) ab Ausstellungsdatum gültig 
•    Wochentickets sind 7 Tage ab Ausstellungsdatum gültig
•    Saisonskarten sind für die gesamte Saison, in der die Loipe betrieben wird, gültig

5. Verkaufsstellen
5.1. Alle Tickets und Kartenarten sind jeweils VOR Benützung der Loipen zu erwerben und optional bei den ausgewiesenen Verkaufsstellen, dem Verkaufsautomaten oder online über den www.webshop.kaunertal erhältlich.

Tickets sind beim Automaten am Haupteinstieg in Feichten beim Parkplatz Quellalpin erhältlich.

6. Preise
Die Preise der Tickets werden im Webshop Kaunertal www.webshop.kaunertal sowie auf der Homepage https://www.kaunertal.com/de/Ihr-Kaunertal/im-Winter/Langlaufen ausgewiesen. 


7. Verhaltensregeln auf der Loipe bzw. Verwendung der Loipen
7.1. Die Loipen dürfen nur mit einem gültigen Ticket, innerhalb der Saison sowie der täglichen Öffnungszeiten (08:00-16:30 Uhr) – sofern diese nicht gesperrt sind – benutzt werden. Tickets müssen ausnahmslos vor der Loipennutzung erworben werden. Bitte beachten Sie die tagesaktuellen Sperren bzw. Informationen der Lawinenkommissionen vor Ort.

7.2. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Benützung der Loipe, selbst mit Stirnlampen, ausnahmslos untersagt.

7.3. Der Gast hat bei der Benutzung der Loipen die Sorgfalt eines vorsichtigen und vernünftigen Langläufers walten zu lassen. Die Wetter- und Loipenverhältnisse sind jedenfalls entsprechend zu berücksichtigen; hierauf hat sich der Gast entsprechend einzustellen.

7.4 Insbesondere hat der Gast die nötige Aufmerksamkeit an den Tag zu legen, um Beschneiungs- und Präparierungsmaßnahmen rechtzeitig zu erkennen. Insbesondere ebenfalls bei laufenden Beschneiungs- und Präparierungsmaßnahmen hat der Gast die nötige Sorgfalt walten zu lassen.

7.5. Temporäre sowie dauerhafte Hinweisschilder hat der Gast zu beachten und sein Verhalten entsprechend anzupassen.

7.6. Auf den Loipen gelten die allgemeinen FIS-Regeln. 

7.7. Das Langlaufen abseits der präparierten Loipe ist grundsätzlich nicht gestattet. Es dürfen jedoch Rastplätze oder Sonnenbänke benutzt werde und der Gast hat sich auf direktem Weg zu diesen zu begeben, jedoch nicht gegen vorgeschriebene Laufrichtung.

7.8. Das Mitführen von Hunden auf der Loipe ist ausnahmslos untersagt!

7.9. Für Rollstuhlfahrer/Schlittenlangläufer sind die eigens ausgewiesene und geeigneten Loipen auf der Loipenkarte/-übersicht sowie auf der https://www.kaunertal.com/de/Ihr-Kaunertal/im-Winter/Langlaufen ausgewiesen.

7.10. Der TVB kann die Loipennutzung begründet verweigern. Verweigerungsgründe sind insbesondere: Elementarereignisse und sonstige Fälle höherer Gewalt, Wartungsarbeiten, Reparaturen, Gefährdung der eigenen Sicherheit, Gefährdung Dritter, schlechte gesundheitliche Verfassung des Gastes, unzureichende Ausrüstung des Gastes, Verstoß gegen Vorschriften des TVB oder ähnlich gelagerte Gründe. Der Gast kann hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche gegen den TVB, sohin insbesondere keine Ansprüche auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, ableiten.

8. Beschneiung und Präparierung der Loipen
8.1. Der TVB ist jederzeit - auch während der täglichen Öffnungszeiten der Loipen - dazu berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Loipen zu beschneien oder zu präparieren bzw. zu warten.

8.2. Hierfür kann der TVB jederzeit Schneekanonen einsetzen.

8.3. Nach wetterbedingten Schäden kann die Wiederherstellung von Teilen des Loipensystems mehrere Tage in Anspruch nehmen und damit eine Benutzbarkeit eventuell nicht möglich sein.

8.4. Der Gast kann keine Ansprüche, insbesondere nicht auf Erfüllung, Gewährleistung und Schadenersatz, daraus ableiten, dass die Loipen aufgrund von Beschneiungs-, Präparierungs- oder sonstigen Wartungsarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt (zB Naturkatastrophen, o.ä.) ganz oder teilweise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

8.5. Der Gast hat keinen Anspruch darauf, dass die Loipen beschneit oder präpariert werden.

9. Haftung
Der TVB haftet gegenüber dem Gast nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht für Personenschäden. Sofern im Einzelfall ein weitergehender Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist, gilt dieser hiermit ebenfalls als vereinbart.

10. Sonstiges
10.1. Soweit dies nicht für die Vertragsabwicklung erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten des Gastes nicht an Dritte weitergegeben. Für die Vertragsabwicklung erforderlich kann insbesondere die Weitergabe von Daten an Vertragspartner des TVB sein, wenn diese die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Verifizierung und Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten benötigen. Erforderlich kann weiters die Weitergabe an einen Rechtsanwalt sein.

10.2. Der Gast hat ein Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, Datenübertragbarkeit, auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten sowie auf Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, oder auf Erhebung eines Widerspruches gegen diese. Der Gast kann diese Rechte durch eine E-Mail an office@kaunertal.com, ausüben. 

10.3. Schließlich hat der Gast ein Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde (Barichgasse 40-42, 1030 Wien, Österreich,Tel.: +43 1 52 152-0, dsb@dsb.gv.at). 

10.4. Mündliche Nebenabreden zu diesen AGB bestehen nicht. Nebenabreden welcher Art auch immer, sowie Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

10.5. Unbeschadet zwingender gesetzlicher Bestimmungen gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem TVB und dem Gast das für 6524 Kaunertal sachlich zuständige Gericht als ausschließlich vereinbart; der TVB ist berechtigt den Gast auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

10.6. Sofern eine oder mehrere der Bestimmungen dieser AGB nichtig ist/sind, gelten zwischen dem TVB und dem Gast ausdrücklich solche rechtswirksamen Bestimmungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird durch eine nichtige Bestimmung nicht berührt.